Installation, Abnahme und Instandhaltung von Feststellanlagen

Bauaufsichtlich zugelassene Offenhaltevorrichtungen (Feststellanlagen) müssen gemäß Verwendbarkeitsnachweis und DIBT-Richtlinie installiert werden.

Nach erfolgreicher Montage muss eine Abnahme von einer vom Hersteller befähigten Person durchgeführt werden. Ein entsprechendes Schild an der Anlage selbst ist obligat.

Zu den Betreiberpflichten gehören die nach Verwendbarkeitsnachweis vorgesehenen Prüfungen, insbesondere die jährliche Prüfung durch eine Sachkundige Person.

Wir sind von verschiedenen Herstellern als Facherrichter / Fachkraft für Feststellanlagen zertifiziert.

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