NEWS - 08/2019

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"Oberstes Gebot ist der Kundennutzen"

Am 04.Juli.2019 wurde die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt.

Diejenigen, die sich bis dahin auf den vermeintlichen Lorbeeren der HOAI ausgeruht haben, müssen sich umstellen und lernen, unternehmerisch zu denken. Ein ruinöser Preiswettbewerb muss aufgehalten und durch einen Qualitätswettbewerb ersetzt werden, was auch im Interesse des Wirtschaftsstandort Deutschland liegt.

Weniger davon betroffen sind Fachplaner und Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz. 
Leistungen zur Brandschutzplanung oder zur brandschutztechnischen Bauüberwachung fielen bisher auch nicht unter das Preisrecht der HOAI.

 

  • Die Auftraggeber müssen die Qualität von Architekten- und Ingenieurleistungen erkennen und vergüten.
  • Dafür müssen Architekten und Ingenieure konsequenter an der Qualität ihrer Planungs- und Bauüberwachungsleistungen arbeiten.
  • Das Engagement und unser Einsatz müssen den Kunden an erster Stelle einen dauerhaften Nutzen bringen.

Quelle: bundesbauordnung.de

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